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   OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18 (https://dejure.org/2022,11050)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 (https://dejure.org/2022,11050)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 1 KN 3/18 (https://dejure.org/2022,11050)
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    Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan "Groß Tarup K8"; Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis bei Normenkontrollanträgen gegen Bebauungspläne

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2018 - 1 MR 1/18

    Bauarbeiten an der Umgehungsstraße in Tarup (K 8) können fortgeführt werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Hierfür genügte der Schriftsatz im gerichtlichen Eilverfahren 1 MR 1/18, der am 21. Februar 2018 bei Gericht und - laut Empfangsbestätigung - am 22. Februar 2018 und damit vor Ablauf der Jahresfrist bei der Antragsgegnerin eingegangen ist.

    Der Antragsteller macht insoweit geltend, dass in der faunistischen und floristischen Untersuchung des Biologenbüros GGV aus den Jahren 2005/2006 darauf hingewiesen werde, dass die im Geltungsbereich vorhandenen Arten nach fünf Jahren Bestandsänderungen aufweisen könnten; die Plausibilitätskontrolle habe im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses aber bereits circa sechs Jahre zurückgelegen (S. 13 des Schriftsatzes vom 19.02.2018 im Verfahren 1 MR 1/18).

    Zum einen besteht die planerische Zielsetzung jedenfalls ausweislich der Beschlussvorlage der Antragsgegnerin vom 23. Februar 2017 nicht lediglich in der Verbesserung der Verkehrssituation, sondern zugleich in der Verbesserung der Verkehrsanbindung Flensburgs mit dem östlichen Umland (Bl. 53 Gerichtsakte 1 MR 1/18).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Von der Planung berührte, durch die Gemeinde nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann "wesentliche Punkte", wenn diese Punkte in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, Rn. 19, juris).

    Ein Mangel ist in diesem Sinne offensichtlich, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Mitglieder des Rates über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist, und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 -, Rn. 16, juris), wenn sich also anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, Rn. 22, juris).

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2009 (Az. 9 B 10.09, juris) die für das Fachplanungsrecht geltenden Anforderungen an eine Alternativenprüfung wie folgt zusammengefasst:.

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2009 - 9 B 10.09 -, Rn. 5 ff., juris).".

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Ohne Probleme einsetzbar ist das bauplanungsrechtliche Instrumentarium indes bei Straßen, bei denen die Gemeinde nicht nur Planungsträger, sondern auch Träger der Straßenbaulast sein wird (BVerwG, Urteil vom 28.01.1999 - 4 CN 5.98 -, Rn. 16, juris; vgl. zur Zulässigkeit einer isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan bereits: BVerwG, Urteil vom 03.06.1971 - IV C 64.70 -, Rn. 22, juris).

    § 1 Abs. 3 BauGB eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen der Selbstverwaltung das Festsetzungsinstrumentarium des § 9 BauGB für eine eigene "Verkehrspolitik" zu nutzen (BVerwG, Urteil vom 28.01.1999 - 4 CN 5.98 -, Rn. 18, juris).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch kommt in Betracht, wenn eine Straße auf der Grundlage eines unwirksamen Bebauungsplans hergestellt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 - juris; OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 25.11.2021 - 2 K 34/20 -, Rn. 39, juris).

    Ein Grundeigentümer, dessen Grundstück an einer öffentlichen Straße liegt, muss Beeinträchtigungen, die eine Straße durch ihre bestimmungsgemäße Nutzung auslöst, indes nur dann hinnehmen, wenn für die Herstellung der Straße und die bestimmungsgemäße Nutzung eine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, Rn. 26, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 45, juris, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27.03.2013 - 4 CN 7.11 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 45, juris, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27.03.2013 - 4 CN 7.11 -, Rn. 10, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17

    Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Aus diesem Grunde ist eine naturschutzfachliche Meinung einer anderen Einschätzung nicht bereits deshalb überlegen oder ihr vorzugswürdig, weil sie umfangreichere oder aufwendigere Ermittlungen oder strengere Anforderungen für richtig hält (Urteil des Senats vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, Rn. 60, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Denn der die Planfeststellung ersetzende Bebauungsplan nähert sich in seiner Wirkweise zumindest deshalb einem Planfeststellungsbeschluss an, weil bei Bebauungsplänen, die einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss (als unmittelbare Baugenehmigung) ersetzen, das Steuerungs- und Korrekturinstrumentarium des Baugenehmigungs- oder eines vergleichbaren Zulassungsverfahrens nicht zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.1995 - 4 NB 30.94 -, Rn. 17, juris).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377

    Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18
    Denn unabhängig von der im Einzelfall möglichen fehlenden Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB bei der Einschlägigkeit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände rechnen die Auswirkungen einer Bauleitplanung in Bezug auf § 44 BNatSchG zu den gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB abwägungserheblichen naturschutzfachlichen Belangen, sodass diesbezüglich neben dem Abwägungsgebot auch - auf Verfahrensebene vorverlagert - das Gebot der ordnungsmäßigen Ermittlung und Bewertung gemäß § 2 Abs. 3 BauGB gilt (Bay. VGH, Urteil vom 17.07.2020 - 15 N 19.1377 -, Rn. 31, juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 7 D 124/07

    Wahrung des Instituts der Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine

  • VGH Hessen, 12.11.2007 - 4 N 3204/05

    Immissionskonflikt aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17

    Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen

  • BVerwG, 12.06.2018 - 4 B 71.17

    Überplanung von Wohnbebauung in einer Gemengelage i.R.d. Ermittlungsgrundsatzes;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2005 - 7 D 17/04

    Geruchsbelästigung

  • OVG Hamburg, 11.04.2019 - 2 E 8/17

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Abwägung mit naturschutzrechtlichen Belangen,

  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 29.06.2021 - 4 CN 6.19

    Unzulässige Bebauungsplanung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

  • OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 15/14

    Sanierungssatzung, Ausfertigungsmangel, ergänzendes Verfahren

  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 22.92

    Normenkontrollantrag gegen veränderten Bebauungsvorstellungen Rechnung tragende

  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 BN 15.18

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollständigen Verwirklichung eines

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

  • BVerwG, 12.07.2017 - 4 BN 7.17

    Rechtswirkung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 6/15

    Bebauungsplan statt Planfeststellung; Plansatz unter Vorbehalt als Ziel der

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20

    Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans

  • BVerwG, 04.03.2021 - 4 B 40.20

    Rechtsstaatliche Anforderungen an die Ausfertigung von Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2022 - 1 KN 11/18

    Heilung von Mängeln der Bestimmtheit im Planaufstellungsverfahren; Lagerräume für

    Mit einem solchen Satzungsbeschluss entsteht ein neuer Plan, der Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein kann (Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 -, Rn. 26, juris m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn sich die Verhältnisse so grundlegend geändert haben, dass die Satzung inzwischen insgesamt einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist (Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 -, Rn. 41, juris).

    Das wäre anzunehmen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 -, Rn. 16, juris), wenn sich also anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, Rn. 22, juris; Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 -, Rn. 68, juris).

    Gemäß § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan - vorliegend am 6. Februar 2018 - maßgebend (vgl. zum Ganzen: Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 -, Rn. 82, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20

    Zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO

    Sie hat das Verfahren an dem Punkt wiederaufgenommen, an dem sich der Fehler gezeigt hat (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 06.03.2000 - 4 BN 31.99 -, juris, Rn. 24; Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 -, juris, Rn. 26).

    Abgesehen davon wird nicht nach bestimmten Fehlerarten differenziert (BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 - 4 CN 20.02 -, juris, Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 4 CN 7.97 -, juris, Rn. 13; vgl. auch Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 - juris, Rn. 41; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2022, § 214 Rn. 144).

  • OVG Bremen, 01.12.2022 - 1 D 187/22

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Abwägungsmaterial; Ermittlungs- und

    Dabei kommen als Erkenntnisquellen Bestandserfassungen vor Ort und die Auswertung bereits vorhandener Erkenntnisse und Fachliteratur in Betracht, die sich wechselseitig ergänzen können (SaarlOVG, Urt. v. 24.06.2021 - 2 C 215/19, juris Rn. 60; OVG SH, Urt. v. 05.05.2022 - 1 KN 3/18, juris Rn. 62).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 1 MR 7/22
    OVG, Urteil vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 -, Rn. 82, juris).
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